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Allgemeine Service-Hotline
Wir sind für Sie da
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Produktübersicht

Selbstbestimmt nur mit Vollmachten und Verfügungen

Mit Erreichen der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen Familienangehörige oder Eltern im Vorsorge- sowie Notfall laut Gesetz (§ 1814 Abs. 1 BGB) nicht mehr automatisch vollumfänglich und dauerhaft für uns entscheiden oder handeln. Was viele nicht wissen: Gleiches gilt auch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner. Selbst das am 01. Januar 2023 eingeführte „Ehegattennotvertretungsrecht" ändert daran nichts, da lediglich eine Vertretung im Gesundheitsbereich für eine max. Dauer von sechs Monaten geregelt wurde. Die Vertretung ist dabei an strenge Voraussetzungen geknüpft und geht in der Praxis so gut wie immer über die Gesundheitsfürsorge hinaus.

Nur mit einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht (bei Bedarf inkl. gewerblicher Regelungen), Betreuungs- und Patientenverfügung stellen Sie z. B. bei Unfall oder Krankheit sicher, dass Ihre Vertrauensperson nach Ihren Wünschen in privaten und geschäftlichen Lebensbereichen rechtlich handeln und entscheiden darf. Eltern können die Fürsorge ihrer minderjährigen Kinder bei beidseitigem Ausfall über eine Sorgerechtsverfügung regeln und so verhindern, dass der Staat die Vormundschaft (zumindest zeitweise) übernimmt und entscheidet, bei wem sie leben. Durch ein zusätzliches rechtssicheres Testament wird der Nachlass nach Ihren Wünschen übertragen und Streit innerhalb der Familie vermieden.

JURISTINNEN UND JURISTEN EMPFEHLEN FOLGENDE PRODUKTE
Privatpersonen
Bei Ausfall durch z. B. Unfall, Krankheit etc.
    • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

  • Betreuungsverfügung

  • Notfall-Ordner privat

Im Todesfall
    • Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
  • Testament

  • Notfall-Ordner privat

Unternehmer, Selbstständige
Bei Ausfall durch z. B. Unfall, Krankheit etc.
    • Unternehmervollmacht
  • Notfall-Ordner geschäftlich

Im Todesfall
    • Unternehmervollmacht über den Tod hinaus
  • Testament

  • Notfall-Ordner geschäftlich

ELTERN MINDERJÄHRIGER KINDER
Bei Ausfall durch z. B. Unfall, Krankheit etc.
    • Sorgerechtsverfügung
Im Todesfall
    • Sorgerechtsverfügung
PRODUKTE
Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Für rechtskonforme Vertretung.

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