Logo Image
icon
icon
Allgemeine Service-Hotline
Wir sind für Sie da
Mo. - Do. von 8:30 - 17:00 UhrFr. von 8:30 - 15:00 Uhr
24/7 Notfall-Hotline für Kundinnen und Kunden:
Kontaktleiste schließen

Unternehmervollmacht

Für die Weiterführung der Selbstständigkeit

Product image

Auf den Punkt gebracht

  • Als selbstständige Person oder Unternehmerin bzw. Unternehmer können Sie mit der Unternehmervollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die das Geschäft weiterführt und sichert.
  • Diese hat rechtliche Befugnis z. B. neue Aufträge zu akquirieren oder offenstehende Außenstände einzuholen. So wird eine Insolvenz des Geschäftes bei Ihrem Ausfall vermieden.
  • Auch als Gesellschafterin bzw. Gesellschafter können Sie Ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nur mit Unternehmervollmacht rechtssicher vertreten lassen.

Um YouTube-Videos ansehen zu können, aktivieren Sie bitte die Cookies für Marketingzwecke in den Cookie-Einstellungen. Laden Sie anschließend bitte die Seite neu.

VOLLMACHT FÜR SELBSTSTÄNDIGE: DAMIT IHR GESCHÄFT NACH IHREN WÜNSCHEN WEITERGEFÜHRT WERDEN KANN(Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten)

Aufträge bleiben unbearbeitet, Rechnungen werden nicht mehr bezahlt, Außenstände bleiben offen, Neuaufträge werden nicht an Land gezogen – fallen Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, Selbstständige oder Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler durch z. B. Unfall oder Krankheit aus, führt das zu besonderen Herausforderungen.

Ohne Unternehmervollmacht dürfen weder Ihre Familie noch die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter Ihre Anteile laut Gesetz automatisch vertreten. Im schlimmsten Fall sitzt dann eine fachfremde, vom Gericht bestellte Betreuungsperson auf Ihrem Chefsessel. Diese sichert vor allem den aktuellen Vermögensstand der Firma ab. Neuaufträge oder anderweitige Geldquellen geraten in den Hintergrund, was zum Stillstand in Ihrem Geschäft führen kann.

Mit einer rechtssicheren Unternehmervollmacht übertragen Sie die Geschäftsführung Ihres Lebenswerkes rechtssicher und nach eigenen Bedürfnissen und Wünschen an Ihre Vertrauensperson. Diese darf dann in Ihrem Namen rechtlich handeln sowie Entscheidungen treffen, was das Fortlaufen des Geschäftes sichert.

Oftmals wünscht man sich, dass ein Familienmitglied diese Vertretung übernimmt, das jedoch vielleicht nicht die erforderliche Fachkenntnis besitzt. Das ist kein Problem, denn das organisatorische und operative Geschäfte darf aufgeteilt werden. So bewahren Sie auch im Notfall Ihre Selbstbestimmtheit, wissen Ihr Lebenswerk in guten Händen und entlasten Familienangehörige und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner durch klare Anweisungen.

Tipp: Sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater darüber, inwiefern die Möglichkeit besteht, die Kosten für die Erstellung der Unternehmervollmacht anteilig als Betriebsausgabe deklarieren zu können.

Andere Personen interessierten sich auch für:
Gesamtvollmacht für Privatpersonen

Gesamtvollmacht für Privatpersonen

bestehend aus Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Fragen zur Unternehmervollmacht

Was ist der Unterschied zwischen einer Prokura und einer Unternehmervollmacht?

Die Prokura ist eine besondere Art der Vertretungsvollmacht in einem Unternehmen. Prokuristinnen bzw. Prokuristen dürfen im Namen des Unternehmens rechtsgültig handeln und Verträge abschließen, ohne z. B. ständige Rücksprache mit der Geschäftsleitung halten zu müssen. Die Prokura verleiht zwar weitreichende Befugnisse, unterliegt aber dennoch gewissen rechtlichen Beschränkungen, z. B. dürfen damit keine grundlegenden Unternehmensentscheidungen wie die Änderung der Firma oder des Unternehmensgegenstandes getroffen werden.

Die Unternehmervollmacht berechtigt hingegen zur vollumfänglichen Vertretung in allen Unternehmensentscheidungen, inkl. Veräußerung oder Änderungen der z. B. im Handelsregister eingetragenen Unternehmensinformationen. Im Gegensatz zur Prokura greift die Unternehmervollmacht erst im Vorsorgefall und nicht bereits ab Ausstellung.

Warum ist ohne Unternehmervollmacht das Fortbestehen der Selbstständigkeit gefährdet?

Fallen Sie als Selbstständige bzw. Selbstständiger aus und haben nicht frühzeitig eine rechtskonforme Unternehmervollmacht erteilt, muss das Gericht für die Zeit Ihres Ausfalles eine Betreuungsperson bestellen. Diese hat vorrangig als Aufgabe, Ihr bestehendes Unternehmensvermögen zu sichern und Risiken zu vermeiden. Somit kann es passieren, dass weder Neuaufträge akquiriert noch offene Außenstände eingeholt werden. Langfristig fehlen so wichtige Einnahmen, was im schlimmsten Fall zu fehlender Liquidität und letztendlich zur Insolvenz führen kann.

Muss eine Unternehmervollmacht beglaubigt werden? Muss eine Beglaubigung notariell erfolgen? Was kostet eine Beglaubigung?

Grundsätzlich ist für die rechtswirksame Gültigkeit einer Unternehmervollmacht eine Beglaubigung nicht zwingend erforderlich.

Sollten Sie im Besitz eines Handelsgewerbes in Deutschland sein, empfehlen Juristinnen und Juristen allerdings mindestens eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung für den Vertretungsfall zu Lebzeiten bei einer deutschen Betreuungsbehörde durchzuführen. Mit einer öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht inkl. gewerblicher Regelungen kann z. B. auch die Eintragungsbewilligung im Handelsregister nach § 12 Abs. 1 HGB (Bestellung eines Rechtsnachfolgers) erfolgen. Somit ist die öffentliche Beglaubigung durch eine deutsche Betreuungsbehörde der notariellen Beglaubigung gleichgestellt.

Eine öffentliche Beglaubigung ist bei einer deutschen Betreuungsbehörde für ca. lediglich 10 € möglich. Bei einer notariellen Beurkundung durch eine Notarin bzw. einen Notar wird nach Vermögenswert abgerechnet, was zu höheren Kosten führen kann.

Können auch Familienangehörige ohne fachliche Kompetenz in einer Unternehmervollmacht bevollmächtigt werden?

Oftmals wünscht man sich, dass ein Familienmitglied die Vertretung im Unternehmen oder in der Selbstständigkeit übernimmt, welche jedoch vielleicht nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, Sie vollumfänglich zu vertreten. Dies ist kein Problem, denn diese Bereiche lassen sich aufteilen.

Sie können festlegen, wer organisatorisch handeln darf und wer gegebenenfalls zusätzlich für das operative Geschäft – mit entsprechender fachlicher Kenntnis – zu Rate gezogen und eingesetzt werden soll. Dies kann vor allem bei zulassungspflichtigen Berufen eine große Rolle spielen. Als z. B. Ärztin oder Arzt können Sie vorab eine Person mit der entsprechenden medizinischen Zulassung bestimmen, die von Ihrer erstbevollmächtigten Vertrauensperson – Ihrem Familienmitglied – eingesetzt wird, um sich im operativen Geschäft weiter um Ihre Patientinnen und Patienten kümmern zu können. Die Führung der Praxis bleibt allerdings weiterhin in den Händen Ihrer Vertrauensperson.

Um sichergehen zu können, dass alle Parteien Ihre Aufgaben kennen und auch ausführen können, ist es ratsam, frühzeitig Handlungsanweisungen vorzubereiten. In größeren Unternehmen macht es sogar Sinn, die Entscheidungskompetenzen für den Notfall auf mehrere Personen aufzuteilen.

Kann man eine Unternehmervollmacht als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen?

Die JURA DIREKT Juristinnen und Juristen empfehlen, dass Ihre Steuerberatungskanzlei am besten vorab klärt, inwiefern die Möglichkeit besteht, die Kosten für die Erstellung der Unternehmervollmacht anteilig als Betriebsausgabe deklarieren zu können, da auch private Regelungen enthalten sind.

Grundsätzlich war dies aber nach Rückmeldung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die JURA DIREKT Rechnungen zu Unternehmervollmachten geprüft haben, in Teilen meist möglich.

Allgemeine Service-Hotline
Wir sind für Sie da
Mo. - Do. von 8:30 - 17:00 UhrFr. von 8:30 - 15:00 Uhr
24/7 Notfall-Hotline für Kundinnen und Kunden:
Kontaktleiste schließen