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Das wichtigste Rechtsdokument: die Vorsorgevollmacht(Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten)

Der 53-jähriger Kunde wird mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Nach diversen medizinischen Maßnahmen ist klar: Er muss sofort auf die neurologische Intensivstation verlegt und ins künstliche Koma versetzt werden.

Der Oberarzt ruft persönlich bei der JURA DIREKT Notfall-Hotline an: „Die Familie ist so geschockt und mitgenommen. Die Ehefrau konnte nur sehr wenige Fragen beantworten. Mir wurde lediglich Ihre Notfall-Karte in die Hand gedrückt. Haben Sie die Vorsorgevollmacht des Patienten hinterlegt?“

Diese wird umgehend per Notfallsystem an das Krankenhaus geschickt.

Anschließend bespricht der Mitarbeiter der JURA DIREKT Notfall-Hotline mit der bevollmächtigten Ehefrau, dass er die Dokumente heute noch postalisch per Einschreiben an sie versendet. So kann sie als Erstbevollmächtigte ihres Ehemannes u. a. Bankgeschäfte und Krankenkassenanträge in seinem Sinne regeln und sich um einen späteren Reha-Aufenthalt kümmern.

Fazit: Wo viele nun eher an die Patientenverfügung als notwendiges Dokument denken würden, zeigt sich in tausenden von Notfällen, dass statt der Patientenverfügung die Vorsorgevollmacht angefordert wird. Grund hierfür: Obwohl es um medizinische Situationen geht, gilt die Patientenverfügung vorrangig im Sterbeprozess. Oftmals ist die Situation zwar kritisch, jedoch ist es absehbar, dass die betroffene Person wieder auf die Beine kommt. Ausschließlich mit der Vorsorgevollmacht können Familienangehörige und Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner in der Zwischenzeit bei andauernder Krankheits- und Genesungsphase die Angelegenheiten der betroffenen Person vollumfänglich regeln und mit der Ärztin bzw. dem Arzt medizinische Maßnahmen und Befunde besprechen.

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