Köln, Mai 2017:
Die Bevollmächtigte unseres Kunden ruft die Notfall-Hotline an und teilt etwas aufgeregt mit, die zuständige Krankenkasse erkenne die Vollmacht nicht an! Aus Erfahrung wissen wir: Oftmals ist Kommunikation ein wichtiger Schlüssel.
Was ist passiert?
Die Bevollmächtigte ruft bei der Krankenkasse an, mit der Bitte, alle Briefe vom Vollmachtgeber zu ihr schicken zu lassen, da dieser nicht mehr im Stande ist Briefe zu lesen oder gar zu bearbeiten. Daraufhin erläutert ihr die Sachbearbeiterin, dass eine Vollmacht allein nicht anerkannt werden könne. Die Bevollmächtigte solle bitte selbst einen Zweizeiler aufsetzen, den Vollmachtgeber unterschreiben lassen und dies an die Krankenkasse schicken.
Im ersten Moment ist die Bevollmächtigte natürlich irritiert. Für genau solche Fälle wurde doch eine Vorsorgevollmacht erstellt?
Als sie jedoch bei der JURA DIREKT Notfall-Hotline anruft, kann sie Frau Anger, Mitarbeiterin des Notfall-Teams, schnell beruhigen.
„Man muss verstehen, dass einzelne Sachbearbeiter erst mal auf Nummer sicher gehen wollen. Deshalb auch der zusätzliche Zweizeiler.“
Klärung der rechtlichen Grundlagen
Frau Anger bietet der Bevollmächtigten an, selbst mal bei der Krankenkasse anzurufen und mit der Sachbearbeiterin zu sprechen. Im Telefonat mit der Sachbearbeiterin weist Frau Anger auf den Passus Post- und Fernmeldeverkehr in der Vorsorgevollmacht hin. Dieser berechtigt den Bevollmächtigten jeglichen Umgang und alle damit zusammenhängende Willenserklärungen des postalischen Verkehrs für den Vollmachtgeber zu verwalten.
Als die Sachbearbeiterin immer noch unsicher über die Gültigkeit der Vertretungsregelung ist, schlägt Frau Anger vor, dies mit der Rechtsabteilung der Krankenkasse selbst zu klären und absichern zu lassen. Die Dame der Krankenkasse nimmt diesen Vorschlag gerne an. Frau Anger meldet den Fall der Rechtsabteilung, welche zusagt, die Zusammenhänge gleich zu prüfen. Über das JURA DIREKT Notfallsystem faxt sie umgehend die Vorsorgevollmacht an die Rechtsabteilung.
Einen Tag später erhält Frau Anger den Rückruf der Krankenkasse, dass nach Prüfung durch die Rechtsabteilung die Vollmachten nun anerkannt werde und die Adresse geändert werden kann.
Das wird nicht das letzte Mal sein, dass wir mit der Rechtsabteilung einer Krankenkasse kommunizieren. Das ist auch völlig in Ordnung, denn es bedeutet zusätzliche Sicherheit für den Vollmachtgeber.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
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