Stuttgart, März 2017. Einen Bundeswehrsoldaten ereilt der Marschbefehl zu einem Auslandseinsatz. In solch einer Situation fällt einem ja so manches ein. Unter anderem will man für alle Eventualitäten vorsorgen und gewappnet sein. Mit dem Auslandseinsatz steigt das Risiko, dass dem jungen Mann etwas passiert. Er will sich und seine Familie deshalb auch durch Vorsorgevollmachten absichern. Dazu nimmt er Kontakt zu JURA DIREKT und einem kooperierenden Rechtsanwalt auf. Der fertigt nach den Vorgaben des Mannes eine individuelle Vollmacht. Alles ganz einfach und zügig. Doch im Detail steckt bekanntlich der Teufel, wie die nun folgende Geschichte zeigt.
Der Bundeswehrsoldat, nennen wir ihn Markus F. (Name geändert), ist Hausbesitzer. Das Haus besaß er zusammen mit der ehemaligen Lebensgefährtin. Nach der Trennung wurde es beim Notar gerade eben auf ihn überschrieben. Ihn plagt nun die Frage, ob, und wenn ja wie seine bevollmächtigten Eltern den Grundbucheintrag ändern lassen können. Er ist ja bekanntlich auf dem Sprung und kann das nicht mehr erledigen.
Tamara Anger aus dem Serviceteam kontaktiert den ausstellenden Rechtsanwalt. Die Empfehlung des Anwalts, die Unterschrift unter der Vollmacht behördlich beglaubigen zu lassen, teilt Anger dem Kunden mit. Zusätzlich hat sie die zuständige Betreuungsbehörde vor Ort ermittelt und dem Kunden für eine schnelle Terminvereinbarung mitgeteilt. So weit so gut, oder?
Markus F. kontaktiert die Behörde. Nachdem er mit der Mitarbeiterin dort telefoniert hat, ist er … verunsichert. Die Behördenmitarbeiterin gibt Markus F. vollkommen andere Informationen bezüglich Vollmachten und Grundbucheintragung. Ohne notarielle Beglaubigung ginge da nichts, so ihre Auskunft. Hat ihm der ausstellende Anwalt etwas Falsches erzählt? Verunsichert und auch etwas mürrisch ruft er im JURA DIREKT Service an.
Tamara Anger beruhigt ihn. Man kenne das schon und es sei zu klären. Sie ruft die Dame in der Behörde an und regelt die Situation. Es handele sich ausschließlich um eine Beglaubigung der Unterschrift, so Anger. Markus F. habe im Übrigen keine Zeit mehr für eine Terminvereinbarung mit einem Notar (eine notarielle Beglaubigung ist für Grundstückangelegenheiten übrigens nicht notwendig. Eine behördliche ist gleichgestellt, 14.09.2015 - OLG Karlsruhe (11 Wx 71/15)). Die Behördenmitarbeiterin erkennt die dringende Lage und sagt ihre Unterstützung zu.
Ende der Geschichte: Die Behörde beglaubigt die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht vor Markus F. Abreise. Der Grundbuchänderung durch die Eltern steht nichts mehr im Weg. Tamara Anger teilt dem Kunden noch mit, dass JURA DIREKT seine Eltern bei der Änderung des Grundbucheintrages sehr gerne unterstützen werde. Sie könnten sich jederzeit an das Serviceteam wenden. Der Kunde ist begeistert und tritt seinen Marschbefehl zumindest um diese Sorge erleichtert an. Wir drücken ihm die Daumen …
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