Der Notfall-Buddy für Deine Kinder

JURA DIREKT Sorgerechtsverfügung

Rundum geschützt mit einer Sorgerechtsverfügung

Der Notfall-Buddy zum Schutz Deiner Kinder

24/7 Soforthilfe für Deine Kinder im Notfall

Rechtssicherheit durch anwaltliche Erstellung über Partnerkanzleien

Vormund selbst festlegen – vertraute Umgebung statt Pflegefamilie

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Die Sorgerechts­verfügung – Sicherheit für Deine minder­jährigen Kinder

Im Ernstfall sofort gültig

Sie greift, wenn beide Eltern­teile – z. B. durch Unfall oder Krankheit – länger­fristig nicht mehr für minder­jährige Kinder sorgen können.

24/7 Hilfe für Deine Kinder

Sofortige Über­mittlung an das Vormund­schafts­gericht im Notfall – für schnelle Entscheidungen ohne Eingreifen des Staates.

Dein Vormund übernimmt alles Wichtige

Dein festgelegter Vormund gibt Deinen Kindern ein liebe­volles Zuhause und kümmert sich nach Deinen Wünschen um Fürsorge, Erziehung und Finanzen.

Wie Du das Glück Deiner Kinder mit einer Sorge­rechts­ver­fügung sicherst – in nur 2:00 Min. erklärt.

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Weil Großeltern & Pat:innen nicht automatisch Vormund sind

Hast Du dich schon mal gefragt, was mit Deinen minderjährigen Kindern passiert, wenn Dir etwas zustößt? Wer gibt ihnen ein liebevolles Zuhause, übernimmt die Erziehung und verwaltet das Vermögen?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Großeltern, Patinnen bzw. Paten oder Verwandte haben automatisch das Sorgerecht.

Das stimmt aber nicht. Ohne eine Sorgerechtsverfügung entscheidet das Vormundschaftsgericht, bei wem die Kinder dann leben.

Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmst Du eine Vertrauensperson als Vormund. So verhinderst Du, dass Deine Kinder vorübergehend in Pflegefamilien kommen und der Staat eingreifen muss.

Wichtig zu wissen:

Rechtliche Formvorschriften

Die Sorgerechts­verfügung hat testamentarischen Charakter, weshalb sie u. a. handschriftlich verfasst werden muss.

Tipp für Deine Vormundschafts-Wahl

Jurist:innen empfehlen, dass der Alters­unterschied zwischen Vormund und Kindern nicht mehr als 50 Jahre beträgt.

Ausnahmen angeben

Möchtest Du z. B. eine:n Ex-Partner:in oder Elternteil ausschließen? Teile dem Gericht die Gründe über eine Sorgerechts­verfügung mit.

Unsere Leistungen im Vergleich
JURA DIREKTJURA DIREKTSorgerechtsverfügung vom Anwalt über JURA DIREKT Partnerkanzleien
Anwalt oder Notar vor OrtAnwalt oder Notar vor OrtSorgerechtsverfügung über Anwalt / Notar vor Ort
InternetvorlageInternetvorlageSorgerechtsverfügung über das Internet, eigene Haftung für rechtliche Wirksamkeit
Einmalige Kostenfest 89 €≈ 120 €
KeineKeine
Berück­sichtigung der aktuellen Rechts­grundlageJaJaJaJaNicht garantiertNicht garantiert
Berück­sichtigung aller Form­vor­schriftenJaJaJaJaNicht garantiertNicht garantiert
Einfache und schnelle Online-Abwicklung mit persönlicher BegleitungJaJaNicht garantiertNicht garantiertNeinNein
Sorge­rechts­verfügung für mehr als ein Kind zum gleichen PreisJaJaNicht garantiertNicht garantiertNeinNein
Ausstellung mehrerer Verfü­gungen, z. B. bei Patch­work, zum gleichen PreisJaJaNicht garantiertNicht garantiertNeinNein
Automatische Aktualisierung ohne Aufpreis bei Änderungen der GesetzeslageJaJaNeinNeinNeinNein
Änderungen auf Wunsch ohne Aufpreis z. B. bei Umzug, Geburt eines weiteren KindesJaJaNeinNeinNeinNein
Haftung und Durchsetzung des Inhaltes der Sorgerechts­verfügungJaJaNeinNeinNeinNein
Weltweite Hilfe für Deine Kinder über eine 24/7 Notfall-HotlineJaJaNeinNeinNeinNein

Fragen zur JURA DIREKT Sorgerechts­verfügung

Was kostet eine Sorgerechtsverfügung über JURA DIREKT?

Die anwaltliche Erstellung einer Sorgerechtsverfügung kostet über JURA DIREKT unabhängig der Kinderanzahl einmalig 89€. Sollte in Zukunft noch Nachwuchs kommen, wird dieser kostenfrei ergänzt.

Das Besondere: Der TÜV-geprüfte 18 Punkte-Service ist kostenfrei bei der Erstellung der Sorgerechtsverfügung enthalten. Das heißt, dass das handschriftliche Original z. B. bei JURA DIREKT sicher hinterlegt werden kann und Eltern die vielen Extras und Notfall-Tools u. a. aus dem Serviceportal nutzen können.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung für Familien?

Juristinnen und Juristen empfehlen Familien mit Kindern unter 18 Jahren zusätzlich zur Gesamtvollmacht* eine Sorgerechtsverfügung erstellen zu lassen. Damit verhindern Sie, dass der Staat sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, wenn beide Elternteile ganz oder lange Zeit ausfallen.

In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie die Personen, bei denen die Kinder dann leben sollen und die sich um Erziehung und ggf. Vermögensverwaltung der Kinder kümmern dürfen.

*Die Gesamtvollmacht besteht meist aus Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Wann greift eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung greift, wenn beide Elternteile nicht handeln können oder gar versterben. In einer Sorgerechtsverfügung benennen Sie eine Vertrauensperson, die in einem solchen Fall vom Gericht zum Vormund für Ihre minderjährigen Kinder bestellt wird.

Warum benötigt man eine Sorgerechtsverfügung, wenn es lebende Verwandte gibt?

Verwandte der Kinder sind bei Ausfall der Eltern nicht automatisch zu deren Vertretung und Versorgung berechtigt. Die Personen- und Vermögensfürsorge wird ausschließlich vom Vormundschaftsgericht entschieden und bestimmt.

Damit Vormundschaftsgerichte schnellere Entscheidungen treffen können und verhindert wird, dass sich Pflegefamilien zumindest zeitweise um Ihre minderjährigen Kinder kümmern, empfiehlt es sich, den gewünschten Vormund vorab in einer Sorgerechtsverfügung zu benennen.

Schließt eine Sorgerechtsverfügung ein gerichtliches Verfahren aus?

Auch bei Vorliegen einer Sorgerechtsverfügung wird ein gerichtliches Verfahren zur Bestellung eines Vormundes durchgeführt. Hierbei möchte das Vormundschaftsgericht die persönliche Eignung des gewünschten Vormundes überprüfen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Zudem ist das Gericht bestrebt, ebenfalls den Kindeswillen zu berücksichtigen und die Wünsche der Kinder – falls möglich – anzuhören. Gibt es keine gravierenden Einwände gegen den von Ihnen in der Sorgerechtsverfügung bestimmten Vormund, wird dieser auch vom Gericht bestellt.

Welche Formvorschriften sind bei einer Sorgerechtsverfügung zu beachten?

Eine Sorgerechtsverfügung hat testamentarischen Charakter. Zur rechtlichen Anerkennung ist es deshalb erforderlich, sie handschriftlich zu verfassen und mit Ort und Datum zu unterzeichnen.

Bei Elternteilen mit beiderseitigem Sorgerecht ist es unerheblich, welches Elternteil das handschriftliche Dokument erstellt. Jedoch müssen beide Sorgerechtsinhaberinnen bzw. -inhaber unterschreiben. Elternteile mit alleinigem Sorgerecht erstellen und unterschreiben das handschriftliche Dokument einseitig. Bei unverheirateten Elternteilen mit beiderseitigem Sorgerecht muss aus rechtlichen Gründen jeweils ein Exemplar eigenhändig abgeschrieben und einzeln unterzeichnet werden. Jedoch sollte in beiden Exemplaren derselbe Vormund benannt sein, um gerichtliche Herausforderungen zu vermeiden.

Wen kann man in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benennen?

Grundsätzlich können Sie jede volljährige Person – bestenfalls Verwandte oder nahestehende Personen mit enger Bindung zu den Kindern – als Vormund benennen. Juristinnen und Juristen empfehlen jedoch, dass die Altersdifferenz zwischen Kind und Vormund nicht mehr als 50 Lebensjahre betragen sollte.

Das Vormundschaftsgericht prüft selbstverständlich in jedem Fall die persönliche Eignung des Vormundes. Weitere Ausschlussgründe neben der persönlichen Eignung, die gegen die Bestellung als Vormund sprechen können, sind z. B. schwerwiegende Krankheiten – auch Suchtkrankheiten, schwere Gesetzesverstöße oder existenzielle, finanzielle Probleme. Das Gericht könnte hier eine Gefahr für das Kindeswohl erkennen.

Welche Besonderheiten bestehen bezüglich der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung bei geschiedenen oder getrennten Elternteilen?

Zunächst muss zwischen geteiltem oder alleinigem Sorgerecht unterschieden werden.

Bei geteiltem Sorgerecht sollten die leibliche Mutter und der leibliche Vater versuchen eine Einigung über den zu benennenden Vormund untereinander anzustreben, da die Sorgerechtsverfügung nur greift, wenn beide Elternteile nicht handeln können oder gar versterben. Ist die Einigung nicht möglich, können dennoch jeweils einseitige Willenserklärungen abgegeben werden. Das Gericht muss dann allerdings prüfen, welche Option als Vormund die bessere ist. Dies kann das Verfahren in die Länge ziehen und eine Zerreißprobe für die Kinder bedeuten, da zwischenzeitlich der Staat bzw. eine Pflegefamilie die Obhut übernimmt.

Auch bei alleinigem Sorgerecht ist das Gericht stets bestrebt, das andere Elternteil als Vormund zu benennen. Sollte dies jedoch von der Sorgerechtsinhaberin bzw. dem Sorgerechtsinhaber aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens seitens des anderen Elternteiles gegenüber der Kinder nicht gewünscht sein, empfiehlt es sich, dem Vormundschaftsgericht genaue Gründe hierfür in der Sorgerechtsverfügung zu nennen.

Können mehrere Personen in der Sorgerechtsverfügung benannt werden, die gleichzeitig als Vormund für die Kinder agieren?

Juristinnen und Juristen empfehlen aufgrund des hohen Konfliktpotenziales lediglich immer nur eine Person als Vormund zu benennen. Es können mehrere Personen in Reihenfolge angegeben werden, falls Ihre erste Vertrauensperson die Vormundschaft nicht annehmen kann. Auch bevollmächtigte Paare sind auf Empfehlung in Reihenfolge anzugeben.

Ersetzt die Sorgerechtsverfügung die Erstellung eines Testamentes?

In einem Testament können Sie ebenfalls Regelungen erfassen, wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmern soll, falls beide Elternteile ausfallen oder versterben. Umgekehrt können Sie in einer Sorgerechtsverfügung zwar jemand für die Personen- und Vermögenssorge Ihrer minderjährigen Kinder benennen, jedoch können Sie keine Regelungen zur detaillierten Vermögensverteilung oder bedingten Erbauszahlung treffen, z. B. zur Finanzierung des Führerscheines, des Studiums oder Auszahlung des Vermögens ab dem 25. Lebensjahr. Dies geht nur in einem Testament.

Da Testamente jedoch oft beim Amtsgericht oder in Schließfächern hinterlegt sind, sind sie meist nicht schnell zugänglich. Um zu verhindern, dass sich der Staat zwischenzeitlich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, sollten Sie ein Testament und eine Sorgerechtsverfügung getrennt voneinander erstellen. So stellen Sie sicher, dass die Sorgerechtsverfügung im Notfall schnell griffbereit ist.

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