Sommer 2020: Spätabends erhält das Notfall-Team einen Anruf auf der Notfall-Hotline. Bevor jedoch der Anruf entgegengenommen werden kann, legt der Anrufer auf. In solchen Situationen wird sofort zurückgerufen, um sicherzugehen, dass alles in Ordnung ist.
Drei Mal hintereinander wird vom Anrufer die JURA DIREKT Notfall-Hotline gewählt und direkt wieder aufgelegt – drei Mal rufen wir zurück, ohne dass jemand abnimmt. Beim vierten Mal haben wir dann endlich Erfolg: Eine Dame meldet sich am anderen Ende der Leitung. Sie klingt mitgenommen und fast schon ein wenig verzweifelt.
Die Kombination aus Trost und Unterstützung ist ein entscheidender Teil unserer Arbeit!
Bei der Anruferin handelt sich um eine Bevollmächtigte und gleichzeitig Schwester einer unserer Kunden. Ihr Bruder, unser Kunde, wurde tragischerweise tot in seiner Wohnung aufgefunden.
„Hier ist überall Polizei. Ich möchte doch einfach nur in die Wohnung und ein paar Unterlagen holen“, erklärt uns die Anruferin verzweifelt. Die Polizei ist vor Ort und hat die Wohnung unseres Kunden abgesperrt. Der Bevollmächtigten wird der Zutritt verweigert.
Das Abriegeln der Wohnung ist ein normaler polizeilicher Vorgang, sobald jemand allein zu Hause verstirbt, um eine unnatürliche Todesursache durch Fremdeinwirkung ausschließen zu können.
„Sie wollen die Vorsorgevollmacht sehen, in der ich über den Tod hinaus von meinem Bruder bevollmächtigt wurde. Andernfalls lassen sie mich nicht in die Wohnung. Ich bin so schnell ich konnte hierhergefahren. Ich habe natürlich nicht daran gedacht, die Dokumente mitzunehmen. Ich weiß auf die Schnelle auch gar nicht, wo ich sie hingelegt habe.“
Die Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams spricht der Dame ihr Beileid aus und versucht ein wenig Trost zu spenden: „Wir unterstützen Sie, wo wir können. Ist es möglich einen Polizeibeamten zu sprechen?“
Die Bevollmächtigte gibt das Telefon an einen der anwesenden Polizeibeamten weiter. Mit diesem klärt die JURA DIREKT Mitarbeiterin, dass die Dokumente per gesichertem Notfallsystem an das zuständige Polizeipräsidium geschickt werden. Von dort aus erhalten die Beamten dann die Freigabe, dass die Bevollmächtigte in die Wohnung darf.
Im Nachhinein wendet sich die Bevollmächtigte noch öfter an die Notfall-Hotline, z.B. für Unterstützung bei amtlichen Angelegenheiten oder Fragen zu Bestattungsregelungen. Wir begleiten Sie, bis das Erbe unseres Kunden eröffnet ist.
Nachdem eine Weile vergangen ist und sie ihre Trauer ein wenig bewältigt hat, ruft die Dame uns nochmal an und bedankt sich, dass sie in so einer schweren Zeit immer wusste, an wen sie sich wenden kann und immer Unterstützung erhalten hat.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
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