Die Erbin und Bevollmächtigte einer kürzlich verstorbenen Kundin wendet sich Ende des Jahres mit einer dringenden Bitte an die JURA DIREKT Notfall-Hotline:
Sie möchte die Vollmacht umgehend widerrufen.
Grund: Innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es große Diskussionen und Unstimmigkeiten ausgehend von der Erstbevollmächtigten der verstorbenen Kundin.
Frau Volger aus dem JURA DIREKT Notfall-Team nimmt sich der Sache umgehend an und beruhigt die angespannte Erbin am Telefon. Die Vollmacht könne von jedem einzelnen Erben widerrufen werden, wir geben dann keine Dokumente oder Informationen mehr raus. Zur Legitimierung der Personen innerhalb der Erbengemeinschaft schickt uns die Frau das gescannte Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts. Unsererseits wird der Widerruf sofort wirksam.
Kurze Zeit später wendet sich die Erbin nochmal an die JURA DIREKT Hotline. Bei der Hausbank wurde der Widerruf nicht so schnell umgesetzt. Die Erstbevollmächtigte konnte sich mit der Bankvollmacht nach Widerruf noch eine horrende Summe überweisen und will diesbezüglich den Erben den Verwendungszweck nicht nennen.
Frau Volger bietet der Frau an, den Fall zur kostenfreien Überprüfung an die kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien der JURA DIREKT weiterzugeben. Dieses Angebot nimmt die Erbin auch dankend in Anspruch – hörbar erleichtert, dass sie in der Sache nicht im Regen stehen gelassen wird.
Fazit: Es ist wichtig, schnellstmöglich zu handeln und „an allen Stellen“, bei denen Vollmachten hinterlegt wurden, den Widerruf der Vollmacht einzureichen. Wir stehen unseren Kunden und deren Angehörigen organisatorisch wie auch durch die Kooperationsanwälte rechtlich jederzeit zur Verfügung.
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