Nürnberg, Juli bis September 2018. Die Bevollmächtigte Katharina S. (Name geändert) ruft die Notfallhotline an. Sie habe ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten und sei unsicher, was zu tun ist – nun benötige sie dazu Unterstützung.
SOS Nummer 1
Katharina S. am Telefon: „Das Amtsgericht benötigt Angaben zur Behandlung von Alfred (Name geändert, der Vollmachtgeber). Da geht es wohl um die gerichtliche Genehmigung bezüglich Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen – so steht es jedenfalls da. Und irgendetwas von freiheitsentziehenden Maßnahmen steht auch noch im Schreiben.“
Tamara Anger aus dem Notfall-Team klärt mit Frau S., dass sie das Schreiben kurz an JURA DIREKT mailt oder faxt.
Kurze Zeit später – nun mit vorliegendem Antrag – erklärt Tamara Anger aus dem Service-Team: „Es handelt sich um eine weiterführende Auskunft für das Gericht. Es geht um weitere freiheitsentziehende Maßnahmen nach der akuten Situation. Viele der Fragen kann die behandelnde Ärztin ausfüllen. Es ist zu empfehlen, dass Sie dies gemeinsam mit der behandelnden Ärztin erledigen. Die Ärztin kennt den aktuellen Gesundheitszustand von Alfred M. (Name geändert) am besten und kann das fachlich exakt benennen.“ So weit, so gut.
SOS Nummer 2
Zwei Wochen später ruft Katharina S. erneut an. Sie erzählt, dass Alfred S. für eine Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim verlegt worden sei. Die Krankenkasse wolle die Reha-Kosten nicht mehr übernehmen.
Jetzt ist Recherche gefragt
Katharina S. weiter: „Auf Nachfrage bei der Krankenkasse habe ich die Auskunft erhalten, dass ärztliche Berichte fehlen, um die weitere Kostenübernahme zu bearbeiten zu können.“ Sie sei deshalb sehr verunsichert und bitte auch dazu um Unterstützung.
Frau S. war so aufgeregt, dass eine detaillierte Erklärung nicht möglich war. Sie hätte in diesem Moment vor lauter Aufregung aufnehmen können, dass wir nicht zuständig sind. Aber unsere Devise ist: Helfen.
Tamara Anger vom Service-Team klemmt sich ans Telefon und spricht mit Mitarbeitern der Reha-Klinik und erkundigt sich nach den fehlenden Arztberichten. Die zuständige Mitarbeiterin erklärt, dass die Arztberichte bereits bei der Verlegung ins Pflegeheim dem Krankentransportfahrer mitgegeben und zusätzlich dem Hausarzt geschickt worden seien. Mit dieser Auskunft konnte Frau S. das Thema mit der Reha-Klinik klären.
Zwischenzeitlich hat sich die Bevollmächtigte Katharina S. entschlossen Alfred S. zu Hause zu pflegen. Dieses Vorhaben will sie nun mit dem Pflegeheim besprechen. Tamara Anger nennt ihr einen Pflegestützpunkt in der Region, bei dem sie für die häusliche Pflege und weiter Fragen zur Pflege Unterstützung erhält.
SOS Nummer 3
So weit, so gut. Unser Service-Team hörte erst einmal einige Wochen nichts mehr von der Bevollmächtigten. Es schien alles im Lot zu sein. Doch dann kam ein weiterer Hilfe-Anruf von Frau S. Sie teilte uns mit, dass Sie ein Schreiben vom Amtsgericht mit einer Rechnung von 1000,32 Euro erhalten habe.
Ihr käme der Rechnungsbetrag sehr hoch vor und sie bitte uns um Unterstützung. Das JURA DIREKT Service-Team prüfte umgehend, ob die Kosten angemessen sind. Wie sich nach etlichen Telefonaten mit dem Gericht herausstellte, war die tatsächliche Summe wesentlich geringer. Ein Schreibfehler hatte den Rechnungsbetrag einfach einmal schnell verzehnfacht.
Sie erhielt eine neue Rechnung, nun über die richtige Summe in Höhe von 100,32 Euro. Dazu schickte das Gericht eine beglaubigte Abschrift des letzten Beschlusses, dass Alfred S. wieder einwilligungsfähig sei.
Auf die Nachfrage von Katharina S. haben wir nochmals bei Gericht nachgefragt und bestätigt bekommen, dass nun alles erledigt ist.
Katharina S. hat sich sehr über diese Hilfe und das Engagement des JURA DIREKT Service-Teams gefreut. Sie war mehr als erleichtert, dass ihr die Unsicherheiten genommen werden und alle belastenden Missverständnisse ausgeklärt werden konnten.
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