Nürnberg, Herbst 2015, kurz vor dem Wochenende. Der Anruf über die Hotline kommt am späten Freitagabend um 23.16 Uhr. Der nicht mehr einwilligungsfähige, unter Demenz leidende Vater der Anruferin liegt seit kurzem im Pflegeheim. Er sei schon mehrfach aus dem Bett gefallen und sähe bereits schrecklich aus, so die Angehörige. Die Pfleger würden ihn aber nicht fixieren, weil dazu ein Beschluss des Gerichtes oder ein Rechtpfleger notwendig seien. Sabine Zimmermann vom Serviceteam erfragt, ob das Heim nach einer Vollmacht gefragt habe. Das sei nicht der Fall, so die Tochter. „Dann nehmen wir das jetzt in Angriff“, so Zimmermann.
Um den Vater vor weiteren Verletzungen zu bewahren, faxt Sabine Zimmermann gegen 23.30 Uhr eine beglaubigte Kopie der Vollmacht und der Patientenverfügung unter Einhaltung von Sicherheitsstandards ins Heim, nachdem sie mit dem Nachtdienst dort telefoniert hat. Dort nimmt die Bevollmächtigte die Dokumentenkopien unter Beisein des Pflegers entgegen. Die Erstbevollmächtigte erlaubt die Fixierung, wie es in Vorsorgevollmacht explizit legitimiert und unter dem Punkt „Gesundheitsvorsorge“ ausgeführt ist.
Am nächsten Tag versendet JURA DIREKT auch die Originale der Vollmachten und Verfügungen an die Bevollmächtigte Tochter. Sie kann damit die Entscheidungen für den einwilligungsunfähigen Vater treffen und frei handeln. Umgehend wurde auch die Fixierung, die eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, dem Gericht mitgeteilt und die Genehmigung und Bestätigung, dass dies zum Schutz des Patienten ist, eingeholt.
Was wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
Echte Geschichten von echten Menschen und Notfallgeschichten.