März 2017. Nordbayern. Wenn Sie heute Ihre Vollmachten erstellen lassen möchten und in der nahen Vergangenheit gesundheitliche Probleme größeren Ausmaßes hatten, ist es sinnvoll, die Vollmachten mit Hilfe von Fachleuten anzugehen, die rechtlich fit sind und viel Erfahrung haben. Sonst kann der Schuss nach hinten losgehen. Wie bei einer älteren Dame, die Ihre Vollmachten ein halbes Jahr nachdem sie einen Schlaganfall erlitten hatte, über kooperierende Anwälte fertigen ließ.
Der Sohn der älteren Dame ist als Bevollmächtigter benannt. Er ruft über die Hotline beim JURA DIREKT Serviceteam an. Die Volksbank, bei der seine Mutter Kundin sei, erkenne die Vollmachten nicht an. Man zweifle die Geschäftsfähigkeit seiner Mutter an, denn in der Vollmacht sei angegeben, dass sie ein halbes Jahr vor der Fertigung der Dokumente einen Schlaganfall gehabt habe. Und jetzt?
Erfahrung mit besonderen Situationen
Da wir und die kooperierenden Anwälte um solche Herausforderungen aus Erfahrung wissen, ist das in der Analysesoftware zu den Vollmachten berücksichtigt. Darin finden die Vollmachtgeber die Frage nach bestehenden oder vergangenen, möglicherweise einschränkenden Krankheiten oder auch Unfallfolgen. Die ältere Dame hatte diese Frage beim selbständigen Ausfüllen der Datenerfassung mit dem Schlaganfall von vor sechs Monaten beantwortet.
Auf Grund dieses Hinweises bestand der ausstellende, kooperierende Rechtsanwalt auf ein Attest eines Arztes, das die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin zu dem Zeitpunkt bestätigte, zu dem die Dame die Datenerfassung zu Ihren Vollmachten bearbeitete. Mit der Hilfe des ausstellenden Anwalts, dem Attest und einigen anwaltlichen Anschreiben (kostenlos im Rahmen des JURA DIREKT Service), sind die Bedenken der Volksbank zerstreut. Der Bevollmächtigte kann auf die Konten, Depots und weitere Anlagen seiner Mutter bei dieser Volksbank zugreifen.
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