Nürnberg, August 2016. Eine Bevollmächtigte ruft über die Notfallhotline bei Tamara Anger an: „Die Krankenkasse erkennt die Vorsorgevollmacht nicht an. Die Dame der Krankenkasse sagt, dass ich selbst einen Zweizeiler aufsetzen und den Vollmachtgeber unterschreiben lassen soll. Was soll ich denn jetzt machen? Ich möchte bei der Krankenkasse einfach nur die Postadresse ändern, um alle Schreiben der Krankenkasse an den Vollmachtgeber zu bekommen. Der kann Briefe nicht mehr selbst lesen und bearbeiten.“
Tamara Anger ruft bei der Krankenkasse an und bespricht den Fall mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie liest ihr sogar den Passus in der Vorsorgevollmacht vor, der hier eine eindeutige Legitimation erteilt. „Der Bevollmächtigte darf für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen, er darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen abgeben.
Nachdem die Ansprechpartnerin der Krankenkasse meint, sie kenne „so etwas“ nicht, bittet Tamara Anger sie, mit der Rechtsabteilung zu sprechen. Es könne schließlich nicht sein, dass eine vom Anwalt erstellte Vorsorgevollmacht nicht anerkannt werde, ein selbstverfasster Zweizeiler aber schon.
Die Sachbearbeiterin erklärt daraufhin, sie wolle das klären. Am folgenden Tag ruft sie Anger zurück und entschuldigt sich für ihren Irrtum. Die Vorsorgevollmacht werde selbstverständlich anerkannt.
Die Bevollmächtigte ist nach dem entsprechenden Anruf von Tamara Anger erleichtert und froh, diese Hilfestellung durch das Notfallteam erhalten zu haben.
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