90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten, 75 Prozent keine Patientenverfügung. Viele sind der Meinung, das klärt der Ehepartner, wenn man selbst nicht kann ...
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90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten, 75 Prozent keine Patientenverfügung. Viele sind der Meinung, das klärt der Ehepartner, wenn man selbst nicht kann ...
Manchmal geht es ganz schnell: Durch eine Krankheit oder sogar einen Todesfall kann das mühsam aufgebaute Aktienvermögen nicht mehr verwaltet werden. Besteht dann keine Vollmacht, dürfen Ehepartner und Familienangehörige nicht einfach so über Aktiendepots bestimmen. *
Ehefrau Ursula Butenschön kümmert sich um ihren an Demenz erkrankten Mann. Das Amt schlägt Frau Butenschön damals als „Betreuerin" ihres Gatten vor - das hätte rechtliche Vorteile. Dann wurde Frau Butenschön die Betreuung ihres Mannes entzogen. Außerdem soll sie 54.000 Euro zahlen.
Beitrag aus "Mein gutes Recht" vom Fernsehsender WDR. *
Viele glauben, dass man mittels ausgefüllter Internetformulare für den Fall der Fälle vorsorgt. Doch dies ist nicht immer sicher.
Beitrag in "drehscheibe DEUTSCHLAND" vom ZDF. *
Ohne Vorsorgevollmacht verliert man seine Eigenverantwortung. Beitrag aus "Brisant" aus der ARD. *
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